Wissenswertes zur Anonymisierung und Pseudonymisierung von Forschungsdaten

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Regelmäßig werden im Rahmen von Forschungsprojekten sensible personenbezogene Daten erhoben. Diese können aber nicht ohne Weiteres weiterverarbeitet werden. Es ist im Rahmen der Archivierung und Nachnutzung von sensiblen personenbezogenen Daten von großer Bedeutung, den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, sowie die Konformität mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO zu gewährleisten. Hier kommen als wichtige Instrumente die Anonymisierung und Pseudonymisierung der personenbezogenen Daten zum Einsatz. Eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der personenbezogenen Daten soll zur Folge haben, dass eine nachträgliche Re-Identifizierung der betroffenen Person nicht mehr oder nur sehr schwierig möglich ist.

>> Was ist zu anonymisieren?

Zunächst stellt sich die Frage, bei welchen Daten eine Anonymisierung erforderlich ist. Offensichtlich ist dies der Fall, bei Namen und Ortsangaben. Daneben gibt es zum einem die Kategorie der personenbezogenen und personenbeziehbaren Merkmalen. Diese umfassen Merkmale, deren Kombination regelmäßig eine Re-Identifizierung der betroffenen Person nach sich ziehen kann, zum Beispiel Beruf und Arbeitsort. Zum anderen gibt es noch die Kategorie der besonderen personenbezogenen Merkmale. Hierbei handelt sich um besonders sensible schützenswerte Daten, wie Konfession, ethnische Zugehörigkeit oder auch sexuelle Orientierung etc. Welche Daten vorliegen, kann auch einen Einfluss auf das Ausmaß der erforderlichen Anonymisierung haben.

>> Verschiedene Grade der Anonymisierung

Allerdings ist Anonymisierung nicht gleich Anonymisierung. Es gibt verschiedene Grade der Anonymisierung, welche sich an der Sensibilität der erhobenen Daten orientieren. Den leichtesten Grad einer Anonymisierung stellt die formale Anonymisierung dar. Bei dieser werden lediglich alle direkten Identifikationsmerkmale wie beispielsweise Eigennamen oder auch Stimmen entfernt. Bei der faktischen Anonymisierung erfolgt eine Veränderung der Daten in dem Ausmaß, dass es nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich wäre, den Betroffenen zu re-identifizieren. Den „schwersten“ Grad stellt die absolute Anonymisierung dar. Hier werden die personenbezogenen Daten derart verändert, dass es unmöglich ist, Rückschlüsse auf die Untersuchungsperson zu ziehen.

Bei der Entscheidung, welcher Grad der Anonymisierung Maßgabe ist, sollten einige Aspekte Berücksichtigung finden. Einer dieser Aspekte wäre beispielsweise, ob eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt, welche den Rahmen der Nutzbarkeit der Daten vorgibt. Aber auch beachtet werden sollte, dass natürlicherweise mit jeder Anonymisierung ein nicht unerheblicher Informationsverlust einhergeht.

>> Unterschied zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung

Gerade bei qualitativen Forschungsdaten wie zum Beispiel Videos und Interviews, kann im Regelfall keine vollständige Anonymisierung erzielt werden. Hier bietet sich auch die Arbeit mit Pseudonymen an. Während bei einer Anonymisierung wie bereits dargestellt entweder gar nicht, oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand die Möglichkeit zur Re-Identifikation besteht, ist bei einer Pseudonymisierung ein Rückschluss auf die Person nur unter Zuhilfenahme weiterer Informationen möglich, welche gesondert aufbewahrt werden müssen. Bei einer Pseudonymisierung werden die sensiblen Identifikationsmerkmale durch Kennzeichen ersetzt, welche zu einer wesentlichen Erschwerung der Identifikation führen sollen. In der Regel werde Kennzeichen mit ähnlichem Informationsgehalt gewählt, damit die Daten ihre Aussagekraft nicht verlieren.

Einige Beispiele für ein mögliches Vorgehen zur Anonymisierung und Pseudonymisierung, weitere hilfreiche Hinweise für den Umgang mit Forschungsdaten in der qualitativen- und quantitativen Forschung sowie worauf generell zu achten ist, finden sich in dieser Anleitung zur Anonymisierung und Pseudonymisierung von Forschungsdaten.

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